AGB & Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung stellt eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen Hirely GmbH und dem Lizenznehmer der webbasierten Software Hirely dar. Ein Unternehmen wird als Lizenznehmer bezeichnet, sobald es ein Konto anlegt und diese entsprechenden Bedingungen akzeptiert. Nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts können im Kontext dieser Vereinbarung Vertragspartner werden.

1. Einleitung

Die Hirely GmbH stellt Unternehmen eine webbasierte Software namens "Hirely" bereit. Diese ermöglicht es den Nutzern, Bewerbungsprozesse zu organisieren, Stellenanzeigen und Karrierewebseiten zu generieren und zu publizieren. Zudem können Kunden der Nutzer ebenfalls diese Funktionen nutzen, sofern dies im Leistungsumfang der gebuchten Dienstleistung vorgesehen ist. Alle Tools und Services, die über die Plattform zur Verfügung gestellt werden, sind in diesem Vertrag als "Dienstleistungen" definiert.

Die Nutzer und deren Kunden sind keine Mitarbeiter der Hirely GmbH. Die Firma übernimmt keine Verantwortung für die Interaktionen zwischen Nutzern und deren Kunden, außer der Bereitstellung der technischen Ressourcen, durch welche die Nutzer ihre Inhalte bereitstellen. Jegliche Streitigkeiten, Ansprüche, Verluste, Verletzungen oder Schäden jeglicher Art, die aus der Beziehung zwischen dem Nutzer und dessen Kunden entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Vertrauen des Kunden in die vom Nutzer bereitgestellten Informationen oder Inhalte, fallen nicht in die Haftung der Firma.

2. Informationen über die Hirely GmbH

Die Internetseite hirely.de sowie unsere webbasierte Plattform, bekannt als "Hirely", gehören der Hirely GmbH und werden von ihr betrieben. Die Firmeninformationen lauten wie folgt:

Hirely GmbH
Hans-Sachs-Str. 53a
90542 Eckental
Deutschland

Handelsregister: HRB 20679
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE356086492
E-Mail-Adresse: support@hirely.de

3. Markenzeichen

Die Hirely GmbH ist der exklusive Eigentümer der registrierten Marke "Hirely", die unter der Registernummer 3020222386546 eingetragen ist.

4. Definitionen

4.1 Begriffsbestimmungen

Im Kontext dieser Lizenzvereinbarung bedeuten die folgenden Begriffe:

  • "Vereinbarung" steht für diese Lizenzvereinbarung, die die komplette Abmachung zwischen der Firma und dem Nutzer hinsichtlich der Plattformnutzung repräsentiert.
  • "Firma" (in diesem Vertrag auch als “Hirely”, "das Unternehmen", "wir", "uns" oder "unser" benannt) bezieht sich auf die Hirely GmbH.
  • "Plattform" (in diesem Vertrag auch als “Software” benannt) betrifft die Website und das Produkt Hirely, welche durch die Firma betrieben werden.
  • "Inhalt" bedeutet sämtliche Materialien wie Texte, Bilder oder andere Informationen, die von den Nutzern veröffentlicht, hochgeladen, verlinkt oder auf andere Weise bereitgestellt werden können, unabhängig von der Form des Inhalts.
  • "Gerät" definiert jedes Gerät, das in der Lage ist, auf die Plattform zuzugreifen, darunter - aber nicht beschränkt auf - Computer, Mobiltelefone oder digitale Tablets.
  • "Nutzer" (in dieser Vereinbarung auch als "der Nutzer", "Sie" oder "Ihr" benannt) bezeichnet das Unternehmen, das Vertragspartei dieser Lizenzvereinbarung ist.
  • "Profil" betrifft das Nutzerkonto auf der Plattform.
  • "Benutzer" meint die Personen des Unternehmen oder die Personen des Kunden des Unternehmens, die der Nutzer zu seinem Unternehmen hinzufügt.
  • "Abonnement" steht für ein Abonnement der Plattform.
  • "Website" bezieht sich auf die Domain oder Subdomain von hirely.de oder eine Domain oder Subdomain, die vom Nutzer bereitgestellt wird.

5. Akzeptanz der Bedingungen

5.1. Die Firma bietet dem Nutzer ihren Service über ihre Website an.

5.2. Durch die Zustimmung zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung inklusive eventueller Anhänge bestätigt der Nutzer, dass er die genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Darüber hinaus sichert der Nutzer zu, dass alle Materialien, die er auf der Website erstellt oder nutzt, im Rahmen seiner Rechte stehen.

6. Zugriff auf die Plattform und Änderungen

6.1. Der Zugriff auf unsere Plattform, ihre Nutzung und das Erstellen von Inhalten setzen ein Abonnement voraus. Mit dem Erwerb eines Abonnements erhält der Nutzer und dessen Benutzer Zugang zu unserer Plattform für die Dauer des Abonnements sowie aller zukünftigen Verlängerungen. Dies setzt voraus, dass alle fälligen Zahlungen erfolgreich getätigt wurden und die Abonnementsumme auf dem Konto der Firma verzeichnet ist.

6.2. Hirely behält sich das Recht vor, Anpassungen an der Software vorzunehmen:

  • Geringfügige Änderungen können nötig sein, um grundlegende technische Modifikationen durchzuführen, beispielsweise zur Fehlerbehebung oder zur Lösung von Sicherheitsproblemen. Wir informieren den Nutzer gegebenenfalls über wesentliche Änderungen dieser Art.
  • Geringfügige Anpassungen können durchgeführt werden, um rechtlichen Änderungen oder regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Bei Bedarf informieren wir den Nutzer über wichtige Änderungen.
  • Mit der Zeit werden wir unsere Plattform weiterentwickeln und verbessern und in manchen Fällen größere Anpassungen daran vornehmen. Der Nutzer wird über solche Änderungen auf unserer Website unter dem Menüpunkt “Release-Notes” auf dem neuesten Stand gehalten.
  • Wir dürfen ohne Rücksprache mit dem Lizenznehmer Änderungen an der Software und sonstigen Bestimmungen des Vertrags vornehmen.

6.3. Trotz der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern und Dienstanbietern können technische Probleme auftreten. Wir werden unser Bestes geben, um so schnell wie möglich Lösungen zu finden, jedoch übernehmen wir keine Haftung für solche Vorkommnisse.

6.4. Unser Ziel ist es, durchgehend den Zugang zu unserer Plattform und den Inhalten des Nutzers zu gewährleisten. In bestimmten, begrenzten Fällen kann es jedoch notwendig sein, dass wir den Zugang vorübergehend unterbrechen, um die in Punkt 6.2 beschriebenen Anpassungen durchzuführen. Sofern wir nicht auf einen Notfall oder ein dringendes Problem reagieren, informieren wir den Nutzer im Voraus über jegliche Unterbrechungen.

6.5. Der Lizenznehmer versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass die von Hirely für den Lizenznehmer erbrachten Dienstleistungen die gleiche zugrunde liegende Software, Hardware und Infrastruktur teilen können und für die Bereitstellung für viele weitere Lizenznehmer auf skalierbare Weise bestimmt sind. Die Dienstleistungen werden nicht für den Lizenznehmer kundenspezifisch angepasst und/oder maßgeschneidert, es sei denn, dies wurde zwischen Hirely und dem Lizenznehmer ausdrücklich vereinbart.

7. Abonnements, Add-ons, Vertragsbedingungen und Zahlungsmodalitäten

7.1. Abonnements, Add-ons und Vertragsbedingungen

7.1.1. Jedes Abonnement wird auf den Namen eines bestimmten Lizenznehmers ausgestellt und hat standardmäßig eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten und eine Frist zur Vertragskündigung bis zu 3 Monate vor Vertragsende. Sollte im Anhang dieses Vertrages unter den Details des gewählten Plans eine abweichende Laufzeit festgelegt sein, gelten entsprechend angepasste Kündigungsfristen. Diese spezifischen Bedingungen sowie etwaige abweichende Laufzeiten, einschließlich der Option einer kostenfreien Testphase von 14 Tagen, müssen zwingend im Anhang des Vertrages dokumentiert sein, um Gültigkeit zu erlangen. Eine Kündigung des Abonnements ist nur innerhalb der im Anhang festgelegten Fristen möglich. Ohne eine solche Dokumentation oder bei Nichtbeachtung der Kündigungsfristen verlängert sich das Abonnement automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

7.1.2. Ergänzend zum Abonnement kann der Auftragnehmer Add-ons erwerben, die die Funktionalität des Abonnements erweitern. Wenn nicht anderweitig schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart, haben die Add-ons eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Add-ons werden automatisch mit dem Abonnement verlängert. Die Frist zur Vertragskündigung beträgt 3 Monate vor Vertragsende.

7.1.3. Nach Abschluss des Vertrages werden die Details des gewählten Produkts, einschließlich Preis, Laufzeit und sonstiger spezifischer Bedingungen, dem Vertrag als Anlage beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages.

7.1.4. Die Verwendung eines Kontos und der zugehörigen Kontoinformationen durch Dritte ist dem Auftragnehmer und den Benutzern nicht gestattet. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Plattform ist nur möglich, indem der Auftragnehmer Benutzer zu seinem Unternehmen hinzufügt.

7.1.5. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail einverstanden ist. Er ist selbst für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Rechnungen verantwortlich.

7.2. Anpassung des Leistungsumfangs

7.2.1. Upgrade

Innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung besteht die Möglichkeit, das bestehende Leistungspaket auf ein höherwertiges Paket aufzustufen. Bei einer solchen Aufstufung verlängert sich die Vereinbarung automatisch ab dem Datum der Anpassung um weitere zwölf (12) Monate. Ab diesem Datum wird der Preis gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Dabei werden bereits getätigte Zahlungen für niedrigere Leistungspakete angerechnet.

7.2.2. Downgrade

Ein Wechsel zu einem geringwertigeren Leistungspaket ist erst nach Ablauf der Laufzeit der aktuellen Vereinbarung zulässig. Der Wechsel wird am ersten Tag nach Ende der aktuellen Laufzeit vollzogen.

Bei einem Downgrade werden sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit den Funktionen des bisherigen, höherwertigen Leistungspakets generiert, modifiziert oder anderweitig bearbeitet wurden, entfernt. Diese Daten stehen bei einem späteren Upgrade nicht wieder zur Verfügung. Darunter fallen alle während der Nutzung gespeicherten Daten, die ausschließlich im höherwertigen Leistungspaket verfügbar sind.

7.3. Zahlungsmodalitäten

Die zu entrichtenden Lizenzgebühren und die Kosten für Add-ons orientieren sich an der publizierten Preisliste und können nach Präferenz des Lizenznehmers monatlich oder jährlich abgerechnet werden. Mit dem Abschluss dieser Lizenzvereinbarung entsteht die Zahlungspflicht für den gesamten Lizenzzeitraum. Die Lizenzgebühren und die Kosten für Add-ons sind stets zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.

7.3.1. Monatliche Zahlung

Die monatliche Lizenzgebühr sowie die Kosten für Add-ons sind jeweils am Tag des Vertragsabschlusses fällig und danach monatlich zum selben Tag.

7.3.2. Jährliche Zahlung

Bei einer jährlichen Bezahlung der Lizenzgebühren wird der Gesamtbetrag am Tag des Vertragsabschlusses oder der automatischen Verlängerung fällig.

7.4. Akzeptierte Zahlungsmethoden

  • Kreditkarte
  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • PayPal
  • Stripe
  • Rechnung

7.5 Zahlungsverzug und Konsequenzen

7.5.1. Dienstunterbrechung

Sollte der Lizenznehmer in Zahlungsverzug geraten, behält sich die Firma das Recht vor, die Dienstleistungen temporär einzustellen ("Sperrung"). Diese Maßnahme wird jedoch erst ergriffen, nachdem die Firma den Lizenznehmer 14 Tage im Voraus über den bevorstehenden Zahlungsverzug informiert und ihm die Möglichkeit gegeben hat, die Zahlungsinformationen zu aktualisieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Lizenznehmer die ausstehende Zahlung beglichen hat. Während der Sperrung kann der Lizenznehmer sowie seine Benutzer nicht auf die Plattform zugreifen. Für den Zeitraum der Sperrung besteht kein Anspruch auf Entschädigung seitens des Lizenznehmers.

7.5.2. Mahngebühren und Verzugszinsen

Falls der Zahlungsverzug mehr als 14 Tage andauert, behält sich die Firma das Recht vor, angemessene Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben.

7.6. Kündigung des Vertrages

Die Mindestvertragslaufzeit dieser Lizenzvereinbarung beträgt zwölf (12) Monate ab Vertragsabschluss und wird jährlich automatisch um weitere zwölf (12) Monate verlängert, falls keine abweichende Regelung nach 7.1.1. gilt. Eine Kündigung ist bis zu drei (3) Monate vor dem Verlängerungsdatum schriftlich einzureichen, falls keine abweichende Regelung nach 7.1.1. gilt.

Nach einer wirksamen Kündigung werden die Daten des Auftragnehmers für eine Dauer von sechs (6) Monaten aufbewahrt. Während dieser Zeit kann der Auftragnehmer sein Konto reaktivieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.

7.6.1. Deaktivierung und Löschung des Kontos

Der Auftragnehmer hat die Option, sein Konto samt aller zugehörigen Daten vor Ablauf der Lizenzlaufzeit zu deaktivieren oder sämtliche Daten unwiderruflich löschen zu lassen, die nicht von Hirely zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aus berechtigtem Interesse benötigt werden.

8. Regeln und allgemeine Bedingungen

8.1. Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, die Dienstleistung nicht zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen oder weiterzugeben. Jede Ausnahme bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Hirely.

Der Lizenznehmer darf die Plattform nicht für rechtswidrige Aktivitäten verwenden, darunter fallen u.a. die Verletzung der Privatsphäre, des Datenbesitzes oder der Urheberrechte.

8.2. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Hirely GmbH der Besitzer der Software ist und dass es ihm nicht gestattet ist, den Quellcode der Software zu manipulieren oder zu reverse-engineeren.

Der Lizenznehmer ist für die auf seinem Konto gespeicherten Daten und alle von seinem Konto aus gesendeten oder veröffentlichten Daten verantwortlich. Hirely übernimmt keine Haftung für rassistische, verleumderische oder diffamierende Nachrichten, die über das Konto oder von Benutzern des Lizenznehmers verschickt oder veröffentlicht werden. Der Lizenznehmer entbindet Hirely von jeglicher Haftung in Bezug auf solche Vorfälle.

8.3. Als Teil der Sorgfaltspflicht des Lizenznehmers stellt dieser eine Erreichbarkeit unter der angegebenen E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Registrierung sicher. Einen Missbrauch des Kontos, einen entsprechenden Verdacht oder einen Verlust der Zugangsdaten muss der Nutzer uns unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder in der Software) mitteilen.

8.4. Der Lizenznehmer ist für die Geheimhaltung und Sicherheit seiner Zugangsdaten zu seinem Konto verantwortlich und verpflichtet sich, diese nicht zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu übertragen, weiterzugeben oder mit Dritten zu teilen. Der Lizenznehmer ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass Dritte keine Kenntnis über die Zugangsdaten erhalten können und er muss erforderliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Geheimhaltung ergreifen, insbesondere, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwenden und das Passwort in regelmäßigen Abständen ändern.

Hirely behält sich das Recht vor, das Konto des Lizenznehmers sofort und ohne Vorwarnung zu löschen, falls dieser gegen die genannten Bedingungen verstößt. Sollte Hirely feststellen, dass der Lizenznehmer seine Zugriffsrechte auf die Plattform missbraucht, kann eine Kündigung sofort und ohne Vorwarnung wirksam werden.

8.5. Der Lizenznehmer sichert zu, dass seine Nutzung der Software allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen entspricht. Insbesondere sichert er zu, die folgenden Nutzungseinschränkungen von Hirely einzuhalten:

8.5.1. Der Lizenznehmer darf keine Inhalte (Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen etc.) hochladen oder verfassen sowie die Software nicht in Verbindung mit Benutzerinhalten verwenden, die in irgendeiner Weise eine der folgenden Handlungen beinhalten:

  • falsche oder irreführende Geschäftschancen, Betrug oder Schneeballsysteme;
  • gesundheitsbezogene Angaben, die von einer Regulierungsbehörde als falsch oder irreführend eingestuft wurden;
  • illegale Aktivitäten;
  • Verletzung von Urheberrechten oder anderen Rechten Dritter;
  • Verkauf von Drogen oder Arzneimitteln;
  • Verkauf von illegalen Produkten oder Dienstleistungen;
  • Pornographie oder sexuell expliziter Inhalt;
  • Inhalte, die Menschenhandel, Kindesmissbrauch, Tiermissbrauch fördern oder abbilden oder die den Missbrauch von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen verharmlosen, graphisch grundlose Gewalt oder Verletzungen, Schläge, Verletzungen, Angriffe oder Erniedrigungen fördern;
  • und/oder Inhalte, die unnötigerweise für die Sinne schockierend sind, grob eklatant sind oder Unfälle, Tod, Hassreden, die eine Gruppe aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter und dergleichen angreifen oder erniedrigen, darstellen oder fördern. Jegliche Nutzung der Software im Zusammenhang mit räuberischem Verhalten, einschließlich der Verletzung der Privatsphäre, die auf andere Personen, insbesondere Kinder, gerichtet ist, ist nicht zulässig und wird nicht toleriert;

8.5.2. Es ist untersagt auf nicht-öffentliche Bereiche der Software oder der Webseite, der Computersysteme von uns oder die technischen Liefersysteme unserer Anbieter zuzugreifen, diese zu manipulieren oder in einer anderen Art und Weise zu nutzen als vertraglich definiert.

8.5.3. Aktivitäten wie das Scannen von Schwachstellen, Lasttests, Penetrationstests oder die Umgehung unserer Sicherheitsmaßnahmen in irgendeiner Weise sind ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung auf unserer Plattform strengstens untersagt.

8.6. Die Verfügbarkeit der Software ist von einem Internetzugang abhängig. Der Nutzer trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sind, um die Software nutzen zu können. Falls der Lizenznehmer Angebote Dritter nutzt (insbesondere Werbeblocker, Scraping-Software oder andere Addons) ist er dafür verantwortlich, dass diese die Software nicht beeinträchtigen. Wir übernehmen insofern kein Gewähr für Kompatibilität und haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.

8.7. Wir können dem Lizenznehmer und seinen Benutzern „digitale Inhalte“ (bspw. E-Books, Strategiepräsentationen, Videomaterial, digitale Arbeitsmaterialien) innerhalb der Software, via E-Mail und/oder zum Download zur Verfügung stellen. Die Rechte an jeglichen zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten gehören uns und neben einem Nutzungsrecht gehen keine weiteren Rechte an den Nutzer über. Eine kommerzielle Nutzung oder anderweitige Nutzung der Vorlagen, ihrer Inhalte und jeglicher digitalen Inhalte ist nur bei ausdrücklicher individueller Vereinbarung und gegen Zahlung einer Lizenzgebühr möglich.

8.8. Der Nutzer verpflichtet sich dazu uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen, z.B. indem er uns über von ihm erkannte Systemfehler („Bugs“) informiert.

8.9. Der Lizenznehmer ist für die vertragliche Beziehung und den Datenschutz aller über von den Benutzern des Lizenznehmers veröffentlichten Seiten gesammelten, verarbeiteten und analysierten Daten mit den jeweiligen Endnutzer verantwortlich. Hirely übernimmt keine Verantwortung und hat keine vertragliche Beziehung zu diesen Endnutzern. Ebenfalls ist der Lizenznehmer verpflichtet den gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Webseite nachzukommen, da die vom Lizenznehmer erstellten Seiten und dessen Inhalten Webseiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darstellen und der Lizenznehmer die alleinige Verantwortung für diese Seiten trägt.

8.10. Der Lizenznehmer bestätigt durch den Abschluss dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich, die nötigen Rechte an jeglichen hochgeladenen oder Hirely anderweitig über die Software zur Verfügung gestellten Daten bzw. die ausdrückliche Genehmigung für die Nutzung dieser Daten im Rahmen der Veröffentlichung ebendieser über die Software von dem Rechteinhaber zu besitzen. Dies beinhaltet, ist jedoch nicht beschränkt auf jegliche hochgeladenen oder integrierten Bilder, Audio- und Videodateien, Schriftarten, Grafikelemente, Texte, Logos und weitere urheberrechtlich geschützte Daten.

8.11. Damit wir im Auftrag des Lizenznehmers die erstellen Seiten online zugänglich machen können, erteilt dieser uns die Lizenz an den Rechten jeglicher von ihm hochgeladenen oder integrierten Daten zur Vervielfältigung und Nutzung für die Vertragslaufzeit. Gemäß §6.8 stellt der Lizenznehmer sicher, über die nötigen Rechte zu verfügen, um Hirely die genannte Lizenz zur Verfügung stellen zu können.

8.12. Hirely nutzt Dienstleistungen von dritten (wie zum Beispiel von Netzwerkbetreibern, Datenzentren, Telekommunikationsanbietern), um die Dienstleistungen und die Website dem Lizenznehmer und seinen Benutzern zur Verfügung zu stellen. Wir gewährleisten, dass wir alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um dem Lizenznehmer die Dienstleistungen gemäß dem Branchenstandard zu erbringen, wobei wir jedoch weder garantieren, dass die Dienstleistungen jederzeit fehlerfrei oder ohne unterbrechnungen sind, noch garantieren wir, dass Fehler oder Mängel behoben werden. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, garantieren wir im gesetzlich zulässigen Umfang nicht, dass die Dienstleistungen richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, und lehnen jede andere Garantie ab, ob ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich.

8.13. Hirely kann auf der Webseite und über die Dienstleistungen Links oder andere Formen der Zusammenarbeit, einschließlich der Zusammenarbeit und der Integration mit Webseiten Dritter, Dienstleistungen Dritter und Werbebannern Dritter („Zusammenarbeit mit Drittparteien“) anzeigen oder bereitstellen. Insbesondere können die Dienstleistungen dem Lizenznehmer und seinen Benutzern auch die Möglichkeit bieten, Informationen und/oder Daten des Lizenznehmers und seinen Benutzern über Dritte wie z. B. Beiträge auf sozialen und geschäftlichen Netzwerken zu verbinden und zu veröffentlichen. Die Nutzung der Zusammenarbeit mit Dritten erfolgt auf Risiko des Lizenznehmers, und Hirely und/oder Drittparteien können von dem Lizenznehmer verlangen, zusätzliche Bedingungen für die Nutzung dieser Zusammenarbeit mit Drittparteien zu vereinbaren. Hirely kann nach eigenem Ermessen mit oder ohne Ankündigung und jederzeit die Zusammenarbeit mit Drittparteien deaktivieren. Hirely übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Zusammenarbeit mit Drittparteien, einschließlich der Qualität, des Inhalts, der Nutzungsbedingungen und der Verfügbarkeit.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Der Lizenznehmer erkennt ausdrücklich an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Hirely keine Haftung übernimmt für Schäden und oder Verluste aufgrund von:

  • der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienstleistungen;
  • den Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren und -dienstleistungen, die sich aus über die Dienstleistungen erworbenen oder empfangenen Waren, Daten, Informationen oder Dienstleistungen oder aus über die oder von den Dienstleistungen empfangenen Nachrichten oder geschlossenen Transaktionen ergeben;
  • Erklärungen oder Handeln von Dritten in Bezug auf die Dienstleistungen;
  • Mittelbaren oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne, Rekrutierung oder nicht-Rekrutierung bestimmter Personen;
  • indirekten, beiläufig entstandenen, exemplarischen Schäden, Folgeschäden, Schäden mit Strafcharakter oder anderen ähnlichen Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangener Verkäufe oder Geschäfte, Geschäftsunterbrechungen oder anderer Verluste;

9.2. Die Gesamthaftung von Hirely, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt, übersteigt nicht die Gebühren (gemäß anteilsmäßiger Berechnung) für die weitere zwölfmonatige (12) Nutzungslizenz der Software, die dem Lizenznehmer gemäß diesem Lizenzvertrag unmittelbar vor dem ersten Ereignis, das den Anspruch bzw. die Ansprüche des Abonnenten gegen Hirely ausgelöst hat, zur Verfügung gestellt wurde (“Haftungsobergrenze”), falls keine abweichende Regelung nach 7.1.1. gilt. Die Haftungsobergrenze gilt für:

  • Jedweden Schadensersatz;
  • Alle Ansprüche Insgesamt, einschließlich Vertragsbruch, Garantieverstößen, Schadloshaltung, Fahrlässigkeit, Gefährdigungshaftung, Falschdarstellungen und anderer unerlaubter Handlungen.

9.3. Die in diesem Artikel festgelegten Beschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung nach geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht eingeschränkt werden kann, wie etwa bei grober Fahrlässigkeit, Betrug oder Vorsatz seitens Hirely. Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen gelten auch dann, wenn eine im Vertrag festgelegte beschränkte Abhilfe ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat. Alle gemäß diesem Artikel vereinbarten Beschränkungen gelten auch für die Haftung der Direktoren, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Angehörigen von Hirely.

10. Schutzrechte und geistiges Eigentum

10.1. Sämtliche Schutzrechte, Urheberrechte, Patente, Handelsnamen und andere Formen geistigen Eigentums, die die Software betreffen, verbleiben vollständig bei Hirely. Die dem Lizenznehmer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte gewähren keinerlei Anspruch auf diese Schutzrechte oder irgendeine Form von geistigem Eigentum des Unternehmens.

10.2. Für alle Inhalte, die vom Lizenznehmer mithilfe der Plattform generiert werden, bleibt das Urheberrecht beim Lizenznehmer selbst.

10.3. Vorbehaltlich der Zustimmung des Lizenznehmers und soweit sie keine geschäftlichen oder personenbezogenen Daten beinhalten, behalten wir uns das Recht vor, generierte Inhalte für Marketinginitiativen oder Referenzmaterialien zu verwenden.

11. Verfügbarkeit der Plattform

Hirely ist stets um eine möglichst konstante Verfügbarkeit der Software und Dienstleistungen bemüht, garantiert jedoch keine spezifische Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, auf die Hirely selbst keinen Einfluss hat. Dennoch wird Hirely sich darum bemühen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der statistisch gemessenen Hauptnutzungszeiten durchzuführen. In bestimmten Fällen können unangekündigte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten notwendig sein, so z.B. im Falle von Hacking, Schadsoftware, kritischen Softwarefehlern etc.

12. Haftungsübernahme

12.1. Haftungsregelungen durch Hirely

Falls Dritte Ansprüche geltend machen, die sich aus der Nutzung der Plattform durch das Unternehmen ergeben und behaupten, dass Hirely geltende Patente oder Urheberrechte verletzt oder Geschäftsgeheimnisse Dritter missbraucht ("Ansprüche"), verpflichtet sich Hirely, den Lizenznehmer von solchen Ansprüchen freizustellen. Die Verteidigung gegen diese Ansprüche erfolgt auf Kosten von Hirely und jeglicher gerichtlich verhängter Schadenersatz wird von Hirely getragen, inklusive der angemessenen Anwaltskosten und Auslagen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass (i) der Lizenznehmer Hirely unverzüglich über solche Ansprüche informiert, (ii) das Hirely das alleinige Recht auf die Kontrolle über die Verteidigung und/oder Beilegung dieser Ansprüche hat und (iii) der Lizenznehmer Hirely vollumfänglich bei der Abwicklung dieser Ansprüche assistiert. Falls die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer Gegenstand solcher Ansprüche wird oder nach Einschätzung von Hirely wahrscheinlich werden könnte, wird Hirely die Plattform entsprechend anpassen oder austauschen, um eine Rechtsverletzung auszuschließen.

12.2. Haftungsübernahme durch den Lizenznehmer

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Hirely vor jeglichen Ansprüchen, Prozessen oder Forderungen zu schützen, einschließlich angemessener Anwalts- und Beratungskosten, die sich aus der Verletzung dieser Bedingungen oder aus dem Zugriff, der Nutzung, dem Missbrauch oder der illegalen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder seine Nutzer ergeben könnten. Hirely wird den Lizenznehmer über alle solchen Ansprüche, Prozesse oder Verfahren informieren.

Hirely behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jede Angelegenheit zu übernehmen, die gemäß diesem Abschnitt entschädigungspflichtig ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Lizenznehmer, mit allen angemessenen Anfragen zur Unterstützung der Verteidigung in dieser Angelegenheit zu kooperieren.

13. Haftungsausschluss für Drittanbieterdienste und Schnittstellen

13.1. Sofern der Lizenznehmer oder seine Benutzer externe Dienste nutzen, die über unsere Software angeboten werden und Zugriff auf die erstellten Seiten, gespeicherte Daten, deren Hosting oder die durch die Seiten erhobenen Daten haben ("Integrationen"), agieren diese auf Grundlage ihrer eigenen Vertragsbeziehung mit dem Lizenznehmer. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang keine Gewährleistung oder Haftung für Schäden, die im Rahmen der Nutzung dieser Integrationen entstehen könnten. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die durch die fehlerhafte oder unzureichende Weitergabe oder Verarbeitung von Daten entstehen könnten. Wir empfehlen dem Lizenznehmer dringend, die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Integrationen zu prüfen, bevor er diese in die Nutzung einbezieht.

13.2. Der Lizenznehmer und seine Benutzer können API-Schlüssel generieren. Die Verwendung dieses Schlüssels erfolgt auf eigene Verantwortung des Lizenznehmers. Der API-Schlüssel ermöglicht den vollen Zugriff auf alle Daten, auf die der Lizenznehmer oder seine Benutzer Zugriff haben. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, dass er uns seine Benutzer den API-Schlüssel sicher aufzubewahren und sicherstellen, dass keine unbefugten Parteien Zugriff darauf haben. Der Missbrauch des API-Schlüssels kann zu Datenverlust oder Datensicherheitsverletzungen führen. Im Falle eines Verlusts oder Verdachts auf Missbrauch eines API-Schlüssels muss der Lizenznehmer Hirely unverzüglich benachrichtigen und den jeweiligen API-Schlüssel deaktivieren.

13.3. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Hirely Drittdienstleister für den Betrieb der Dienstleistungen einsetzt. Hirely übernimmt keine Garantie dafür, dass Informationen oder Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise, Ratings und Statistiken, die über die Website und die Dienstleistungen zur verfügung gestellt werden, zuverlässig und richtig sind, wenn diese Informationen von einem Drittdienstleister oder durch Mittel eines Drittdienstleisters bereitgestellt werden.

14. Geheimhaltungsklausel, Werbung und Marketing

14.1 Vertrauliche Informationen

14.1.1. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die zwischen dem Lizenznehmer und Hirely im Rahmen dieses Lizenzvertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind, insbesondere die Regelungen des Vertrages oder dieser AGB. Dies gilt insbesondere für etwaige wirtschaftliche Kennzahlen von Hirely, Nutzungsstatistiken und Auswertungen sowie sonstige Informationen über die technische Umsetzung der Plattform und deren wirtschaftlichen Erfolg.

14.1.2. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren, ohne einer Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterliegen, die während der Vertragslaufzeit, ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden, die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden, die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden oder die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind.

Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.

14.2. Vertraulichkeit

14.2.1. Der Lizenznehmer und Hirely verpflichten sich sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, nicht zu nutzen oder Dritten gegenüber zugänglich zu machen. Die empfangende Partei darf die Informationen lediglich ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern zugänglich machen, soweit auch diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

14.3. Referenznutzung

14.3.1. Sofern vom Lizenznehmer nicht ausdrücklich durch Mitteilung an Hirely untersagt, kann Hirely die Firmennamen, Logos und Marken des Lizenznehmers und seiner Benutzer und möglicher Kunden verwenden, um die Nutzung der Dienstleistungen durch den Abonnenten in Pressemitteilungen, Vorstellungsgesprächen, Werbematerialien, Verkaufsblättern, Präsentationen, Webseiten und anderen Selbstwerbungskanälen zu erwähnen.

14.3.2. Hirely ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über eine solche Verwendung oder Veröffentlichung zu informieren.

14.3.3. Der Lizenznehmer räumt Hirely durch Annahme dieser Lizenzvereinbarung die Nutzungsrechte an allen relevanten Materialien ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Logo des Lizenznehmers, den Namen des Lizenznehmers, hochgeladene Bilder und andere Materialien, die Hirely benötigt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

14.3.4. Zusätzlich gestattet der Lizenznehmer Hirely die Nutzung von Statistiken, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer und seine Benutzer erstellt wurden.

14.3.5. Diese Zustimmung gilt für die gesamte Dauer des Vertrags und bleibt auch nach seiner Beendigung wirksam.

14.4. Branding

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in die Dienstleistungen ein „Wir finden Bewerber mit Hirely.de", „Powered by Hirely" oder eine ähnliche Grafik oder ein ähnlicher Textlink aufgenommen werden kann.

15. Geschäftssitzänderung von Hirely GmbH

15.1. Ändert Hirely seinen Geschäftssitz, bleibt dieser Lizenzvertrag davon unberührt und behält seine Gültigkeit und Durchsetzbarkeit. Der Lizenznehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass Änderungen des Geschäftssitzes der Hirely GmbH keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag haben.

15.2. Die Hirely GmbH wird den Lizenznehmer über eine Änderung ihres Geschäftssitzes in Kenntnis setzen. Diese Mitteilung wird auf angemessene Weise erfolgen, beispielsweise per E-Mail oder über eine Bekanntmachung auf der Website der Hirely GmbH. Die Mitteilung gilt als erfolgt, sobald sie auf einem dieser Wege versandt oder veröffentlicht wurde.

15.3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, aufgrund einer Änderung des Geschäftssitzes der Hirely GmbH den Vertrag zu kündigen, zurückzutreten oder auszusetzen oder sonstige Rechte geltend zu machen, die auf diese Änderung gestützt sind. Alle Ansprüche, die auf einer solchen Änderung basieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Salvatorische Klausel

Falls ein zuständiges Gericht eine Klausel dieses Vertrags als nicht vollstreckbar ansieht, sollte diese Klausel vom Gericht so modifiziert und interpretiert werden, dass sie dem ursprünglichen Sinn und Zweck dieser Klausel so nahe wie gesetzlich möglich kommt. Alle anderen Klauseln dieses Vertrags behalten trotzdem ihre Gültigkeit.

17. Änderungen

Hirely ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarung ohne Angabe von Gründen von Zeit zu Zeit zu ändern, soweit hierdurch die von Hirely für den Lizenznehmer erbrachten Leistungen nicht wesentlich verringert werden. Änderungen werden durch die Übermittlung per E-Mail an die Lizenznehmer bekannt gegeben. Inhaltlich sind Änderungen dann zulässig, soweit sich durch inhaltliche Erweiterungen der Software neuer Regelungsbedarf ergibt, insbesondere soweit dem Lizenznehmer neue Funktionen zur Verfügung gestellt werden oder soweit sich durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen ein Anpassungsbedarf ergibt, insbesondere dann wenn einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingung unwirksam sind oder werden sollten. In diesem Fall treten die neuen Bedingungen die die Stelle früherer Versionen.

18. Keine zusätzlichen Rechte und Rechtsrahmen

Abgesehen von den ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, werden keine weiteren Rechte oder Lizenzen durch Annahme oder stillschweigend, oder auf irgendeine andere Weise unterstellt oder impliziert gewährt.

Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich des Lizenzvertrages) ist Nürnberg. Dies gilt auch für die Durchsetzung unserer Rechte gegenüber Ihnen.

19. Unterzeichnung

Die Wirksamkeit dieser Lizenzvereinbarung inklusive Anhang tritt ein, indem auf unserer Website auf "Jetzt registrieren und buchen" oder "Zahlungspflichtig abonnieren", "Kostenlos abonnieren" oder "Jetzt Testphase starten" auf der Registrierungsseite geklickt wird. Der Vertrag wird dem Lizenznehmer anschließend zum Download angeboten oder per E-Mail zugesandt.

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